Die Aufgaben als Landrat

Die Arbeit als Landrat unterteilt sich im wesentlichen in drei Hauptaufgabenbereiche: 

  • Ausführung und Umsetzung der im Kreistag gefassten Beschlüsse 
  • Leitung und Führung der Verwaltung 
  • Vertretung des Landkreises nach außen.  

Der letzte, so kleine unscheinbare Punkt, ist meines Erachtens der Dreh- und Angelpunkt der Veränderung, die mit dieser Wahl möglich ist. Der Landrat bzw. die Landrätin ist der politische Repräsentant des Landkreises. Es ist nicht Luther, es ist nicht die Elbe, es ist eine natürliche Person, die diese repräsentativen Aufgaben wahrnehmen darf.

Und für mein Empfinden ist unser Landkreis Wittenberg deutlich zu wenig und aktuell leider negativ repräsentiert. Genau da sehe ich mein Verbesserungspotential.